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Mrs Backoffice - Officemanagement in Perfektion

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AGB

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§ 1 Vertragsschluss

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(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt dann vor, sobald der / die Kund*in den Vertrag unterschrieben, ggf. die Vorauszahlung geleistet hat und diesbezüglich eine Bestätigung von Mrs Backoffice erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über die Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen wie für Seminare.

(2) Jede Buchung eines Mentorings, einer Pauschale, eines Seminars bzw. einer Dienstleistung begründet einen eigenen Vertrag.

(3) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Mrs Backoffice behält sich das Recht vor, Kundenaufträge und Einzelaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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§ 2 Berechtigte Leistungsempfänger, keine unmittelbare Verpflichtung des Auftragnehmers im Verhältnis zu Dritten

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(1) Die Inanspruchnahme von Mentorings, Seminaren oder Dienstleistungen steht allein dem Kunden / den Kundinnen und etwa bei ihm / ihr tätigen Arbeitnehmer*innen zu, keinen Dritten.

(2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen Mrs Backoffice ist von deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abhängig.

(3) Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z.B. Vornahme der Buchung eines Fluges für einen Kunden oder Verkäufe von Bildern oder Büchern) erbringt die Auftragnehmerin immer nur als Vermittlerin oder Bevollmächtigte (§§ 164 ff BGB) aufseiten des Kunden / der Kundin im Rahmen des jeweils von diesem/r erteilten Auftrags, nicht im eigenen Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen den / die Auftragnehmer*in oder einen Unterauftragnehmer*in.

(4) Buchungen von Geschäftsvorfällen. Wir verbuchen ihre Geschäftsvorfälle ausschließlich aus dem Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (=StBerG.) Hierbei sind ausschließlich folgende Tätigkeiten erlaubt:

  • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle

  • die laufende Lohnabrechnung und

  • das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen.

Nur diese Tätigkeiten bieten wir an. Darüber hinaus gehende Hilfeleistungen in Steuersachen sind lediglich Steuerberatern und Rechtsanwälten erlaubt. Die Übermittlung der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung sind uns vom Gesetzgeber - ebenso wie alle Arbeiten zum Jahresabschluss nicht erlaubt. 

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§ 3 Preise

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(1) Mit der Bestellung des gewählten Mentorings, Seminars, Stundenpakets bzw. der vertraglich festgelegten Stundensätze erkennt der / die Kund*in an, dass die begehrten Dienstleistungen kostenpflichtig sind.

(2) Der Paket- und Stundenpreis richtet sich nach dem aktuellen Leistungsverzeichnis.

(3) Wird eine Leistung auftragsgemäß an einem Samstag, Sonntag oder einem bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag erbracht, so erhöht sich der jeweils geltende Stundensatz. Samstags um 25 % und sonntags um 50 %. die Ausführung der Dienstleistung am Wochenende ist abhängig von einer vorherigen Zustimmung des / der Kunde*in. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden.

(4) Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, bzw. des Vertragsabschlusses. Mrs Backoffice behält sich vor, die Preise entsprechend dem üblichen Markt anzupassen. Hierüber wird schriftlich per Mail mindestens ein Monat vorher informiert.

(5) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Anteil der Mehrwertsteuer wird auf jeder Rechnung ausgewiesen. 

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§ 4 Zahlung, Rechnung, Fälligkeit, Laufzeit

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(1) Alle Mentorings, Seminare und Dienstleistungen sind im Voraus zu begleichen. Bei Dienstleistungen auf Stundenabrechnung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der voraussichtlich anfallenden Kosten zu entrichten. Kilometerpauschalen werden nach Beendigung des Projektes bzw. monatlich in Rechnung gestellt.

(2) Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung, Kreditkarte oder über PayPal.

(3) Die Auftragnehmerin ist zur Leistung bei Vorauszahlung erst dann verpflichtet, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

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§ 5 Zeitabrechnung

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(1) Die erbrachten Dienstleistungen auf Stundenbasis werden im 15-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet.

(2) Jedes begonnene 15-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.

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§ 6 Kündigung, Erstattung, Unterauftragnehmer

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(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit eines einer Pauschalleistung oder eines Seminars wird ausgeschlossen. Ein für Verbraucher bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

(2) Jahrespakete verlängern sich um die vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. 

(3) Wird Mrs Backoffice bei Kündigung mit sofortiger Wirkung freigestellt, so ist die vereinbarte Flatrate bzw. der Durchschnitt aus den letzen 12 Monaten der gestellten Rechnungen unabhängig davon bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen. 

(4) Mrs Backoffice ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragnehmer als virtuelle persönliche Assistenten einzusetzen. Der jederzeitige Wechsel des Unterauftragnehmers ist nach Ankündigung zulässig, auch innerhalb einer beauftragten Flatrate. Der / die Kund*in hat keinen Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines / einer bestimmten virtuellen persönlichen Assistent*in. Mrs Backoffice behält sich das Recht vor, dem / der Kund*in geeignete Assistent*innen zuzuweisen. Die Regelungen zu Unterauftragnehmer*innen in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

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§ 7 Haftung

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(1) a) Mrs Backoffice haftet unbeschränkt für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit sowie Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen; b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mrs Backoffice nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von Mrs Backoffice beschränkt auf den für die Vertragsnatur typischen und bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) In den Fällen der Ziffer 1 b) ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und unterbliebene Einsparungen ausgeschlossen.

(3) Mrs Backoffice haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten und/oder Programmen, sofern sie deren Verlust nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht hat. In diesem Fall kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn der Kunde durch geeignete Maßnahmen (mindestens tägliche Sicherung) sichergestellt hat, dass die ursprünglich gespeicherten Daten und/oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(4) Schadenersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit einer Person und bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Mrs Backoffice.

(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten (Unterauftragnehmer) von Mrs Backoffice.

(6) Die Haftung im Fall von Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorgenannten Bestimmungen unberührt (§ 14 ProdHG).

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§ 8 Direkte Beschäftigung von Assistent*innen, Vertragsstrafe, Erklärungen des / der Assistent*innen

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(1) Nach Buchung eines Paketes bzw. nach Start des Dienstverhältnisses erhält der / die Kund*in Kontakt zu dem / der Unterauftragnehmer*in, bzw. zu seinem / seiner persönlichen Assistent*in. Der / die Kund*in verpflichtet sich dazu, während des laufenden Vertrages sowie für die Dauer von 36 Monaten ab Vertragsende (jeweiliges Stundenpaket bzw. Kündigung) eine entgeltliche oder unentgeltliche Beauftragung des / der persönlichen virtuellen Assistent*in zu unterlassen. Dies gilt gleichermaßen für selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten des / der Assistent*in.

(2) Der Abschluss eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem / der Kund*in und dem / der persönlichen virtuellen Assistent*in ist in dem unter § 8 Abs. 1 genannten Zeitraum von einer schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers abhängig. Die Genehmigung erfolgt nach einer eigens zu vereinbarenden Vermittlungsprovision von insgesamt 1.000 EUR netto. Die Provision wird mit Erteilung der Genehmigung sofort fällig. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

(3) Wird der / die persönliche virtuelle Assistent*in unter Verletzung von § 8 Abs. 1 und 2 unmittelbar vom Kunden beauftragt, so verpflichtet sich der / die Kund*in zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt (mindestens jedoch 15.000,00 € netto) und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.

(4) Der / die Kund*in verpflichtet sich, rechtsverbindliche Erklärungen eines  / einer Unterauftragnehmer*in, die dem Kunden oder einem Dritten gegenüber Wirkung auch gegen den / die Unterauftragnehmer*in und den Auftragnehmer entfalten sollen, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem / der Auftragnehmer*in einzuholen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen, Verschwiegenheitserklärungen, Vertragsstrafenversprechen, Vollmachten, Zielvereinbarungen, usw.

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§ 9 Kommunikation, Datenschutz

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(1) Der / die Auftragnehmer*in ist berechtigt, die Kommunikation mit dem / der Kund*in  per E-Mail zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Emailverkehr unverschlüsselt erfolgt. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellte Applikation, Telefon, Skype, Zoom, Slack, WhatsApp, SMS oder Signal etc. statt - eine Kommunikation via Telegram wird ausgeschlossen. Einzelheiten der Kommunikationsmittel ergeben sich auch aus den technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (VAV)

(2) Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Personenbezogene Daten des  /der Kund*in werden nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die Durchführung des Vertrages verarbeitet. Die VAV nebst den technisch-organisatorischen Maßnahmen ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil des jeweiligen Vertrages über eine Pauschale, bzw. die zu erbringende Dienstleistung. Bei Widersprüchen zwischen einerseits der VAV und andererseits dem Vertrag einschl. dieser AGB geht die VAV vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.

§ 10 Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte

(1) Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der / die Kund*in die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Auftraggeber übertragen.

(2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt.

(3) Der / die Auftraggeber*in ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufsrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.

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§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

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(1) Die Vertragspartner*innen sind verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Vertragspartner noch durch Dritte weitergegeben werden. Jeder Vertragspartner trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem Unterauftragnehmer von Mrs Backoffice oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis geben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung.

(2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.

(3) Der Auftragnehmer ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten persönlichen virtuellen Assistenten sowie etwaige Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder b) ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.

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§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl

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(1) Soweit der / die Kund*in Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für alle Streitigkeiten Sachsenheim als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Sofern der / die Kund*in Unternehmer*in im Sinne von § 14 BGB ist, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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§ 13 Schlussbestimmungen

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(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.

(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Stand 01/2024​

Mrs Backoffice by Natascha Schwemmle - In der Bannhalde 37 - 74343 Sachsenheim - info@mrs-backoffice.de

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